- Wirkungsbereich
- Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den gesamten Geschäftsverkehr mit den Auftraggeber*innen. Die AGB werden von der Auftraggeberin/ vom Auftraggeber durch die Auftragserteilung anerkannt.
- Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Illustratorin und dem/der Auftraggeber*in. Abweichende Individualvereinbarungen, Vertrags- und Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Die Geschäftsbedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr, auch für alle zukünftigen Folgegeschäfte einschließlich solcher, die mündlich, insbesondere telefonisch, abgeschlossen werden, selbst dann, wenn in den Folgegeschäften nicht mehr ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
- Urheberschutz und Nutzungsrecht
- Die von der Illustratorin zu erbringenden Leistungen unterfallen dem Urheberrechtsschutz. Es gelten die Vorschriften des Werkvertragsrechts und des Urheberrechtsgesetzes. Die Zahlung lediglich eines Werkhonorars berechtigt noch nicht zur Nutzung. Hierzu bedarf es vielmehr einer gesonderten Vereinbarung über die Einräumung von Nutzungsrechten und deren angemessener Vergütung.
- Auftragserteilung und Leistung
- Grundlage der Geschäftsbeziehung ist der jeweilige Vertrag, bzw. die mündliche oder schriftliche Beauftragung (postalisch, per Email oder per Fax), in dem der Leistungsumfang sowie die Vergütung festgehalten werden.
- Aktualisierungen und Änderungen von Angeboten und Aufträgen werden von beiden Parteien schriftlich festgelegt und sind als Zusatzvereinbarung Bestandteil der Vertragsbeziehung zwischen der Illustratorin und dem/der Auftraggeber*in.
- Sollten zusätzliche Leistungen anfallen – Vorabzeichnungen, zusätzliche Illustrationen oder Nachzeichnungen außerhalb der Veranstaltung oder über den vereinbarten Zeitrahmen hinaus, muss der Auftrag entsprechend angepasst werden.
- Zahlung und Fälligkeit
- Der Anspruch auf Zahlung entsteht für jede einzelne Leistung, sobald diese von der Illustratorin erbracht wurde.
- Sofern nicht anders vereinbart, stellt die Illustratorin ihre Rechnung nach Leistungserbringung. Ausnahme sind Fremdleistungen, Materialkosten und Beförderungskosten, die ggf. vorab in Rechnung gestellt werden.
- Die Illustratorin gewährt in der Regel eine 14tägige Zahlungsfrist. Das genaue Fälligkeitsdatum der Zahlung ist der entsprechenden Rechnung zu entnehmen.
- Wird der Rechnungsbetrag nicht zum Fälligkeitsdatum beglichen, so gerät der/die Vertragspartner*in in Verzug. In diesem Fall sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkte über dem Leitzins der EZB zu erheben.
- Preise
- Alle Preise verstehen sich zzgl. der zum Tag der Rechnungsstellung gültigen Umsatzsteuer, soweit nicht explizit anders ausgewiesen.
- Alle Leistungen, die nicht ausdrücklich als im Preis vereinbart ausgewiesen werden, sind zusätzliche Leistungen, die gesondert entlohnt werden.
- Wenn nicht anders angegeben, sind vom Auftraggeber – je nach Bedarf – folgende Kosten zusätzlich zu übernehmen: Fahrtkosten, Unterbringung und Verpflegung der Illustratorin.
- Sofern der Veranstaltungsort nicht am selben Tag von der Illustratorin aufsuchbar und oder zu verlassen sind kommt der Auftraggeber je nach Länge der Anreisezeit für die Reisezeit auf. Beträgt die Reisezeit mehr als fünf Stunden so wird ein gesamter Tag berechnet.
- Rücktritt und Terminverschiebung durch die Kundin/ den Kunden
- Bei Verschiebung des Termins oder Rücktritt vom Vertrag durch die/den Auftraggeber*in muss diese*r in jedem Fall die bereits angefallenen Kosten bezahlen.
- Bei Absage hat der/die Auftraggeber*in folgenden Prozentsatz der vereinbarten Vergütung zu bezahlen:
ab 30 Tage vor dem geplanten Durchführungsbeginn: 25%
ab 15 Tage vor dem geplanten Durchführungsbeginn: 50%
ab 10 Tage vor dem geplanten Durchführungsbeginn: 80%
ab 5 Tage vor dem geplanten Durchführungsbeginn: 100%
- Dem/Der Auftraggeber*in steht nicht der Einwand zu, es seien durch den Illustrator von der Vergütung etwa ersparte Aufwendungen abzuziehen.
- Dies gilt auch bei kurzfristigem Nichtzustandekommen der Veranstaltung aufgrund von höherer Gewalt (Unwetter, Bahnstreiks).
- Im Krankheitsfall seitens der Illustrator*in bemüht sich diese nach bestem Gewissen um Ersatz.
- Ein Anspruch der Auftraggeberin/ des Auftraggebers auf Ersatz oder auf Schadensersatz besteht nicht
- Mitwirkungspflicht der Auftraggeberin/ des Auftraggebers
- Der/Die Auftraggeber*in ist verpflichtet, der Illustrator*in rechtzeitig sämtliche zur Erbringung der Lieferungen und Leistungen notwendigen Informationen sowie erforderliches Datenmaterial in einem gängigen Format zur Verfügung zu stellen. Der/Die Auftraggeber*in stellt sicher, dass die Illustrator*in die zur Nutzung dieser Unterlagen erforderlichen Rechte erhält. Der/Die Auftraggeber*in ist weiter verpflichtet, die Illustratorin auch unaufgefordert auf Umstände hinzuweisen, die für die Erbringung ihrer Lieferungen und Leistungen bedeutungsvoll sein können, und von denen der/die Auftraggeber*in erkennen kann, dass sie der Illustrator*in möglicherweise unbekannt sind. Eine Aufbewahrung und Rückgabe der überlassenen Unterlagen an den/die Auftraggeber*in erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wird und nur auf Rechnung und Gefahr der Auftraggeberin/ des Auftraggebers.
- Gerät der/die Auftraggeber*in durch das Unterlassen der Mitwirkungspflichten in Annahmeverzug, kann die Illustratorin eine angemessene Entschädigung verlangen.
- Soweit die Illustratorin zusammen mit dem/der Auftraggeber*in gemeinsam Entwicklungsstufen definiert und der/die Auftraggeber*in zur Erreichung dieser Entwicklungsstufen eigene Leistungen erbringen muss, so ist sie/er verpflichtet, alle von ihr/ihm zu erbringenden Leistungen rechtzeitig zu erbringen.
- Zeichenzeit
- Die maximale Gesamtzeichenzeit je Tag beträgt sechs Stunden, die maximale Anwesenheitszeit zehn Stunden. Änderungen am Original sind im zeitlichen Rahmen bis max. 1 Stunde nach der Veranstaltung möglich. Dieser Anspruch verfällt mit der Abnahme des Werkes.
- Etwaige nachträgliche Änderungen oder Ergänzungen der Illustrationen sind durch die Illustratorin durchführen zu lassen.
- Infrastruktur
- Die Stifte bringt die Illustratorin mit, den Untergrund (Papier/Papier beschichtete Platten und Stellwände etc.) stellt der/die Auftraggeber*in nach Absprache, es sei denn gegen stündlich abgerechnete Aufwandsentschädigung für die Organisation und auf Verantwortung der Auftraggeber*innen.
- Nutzungsrechte
- Die Illustratorin überträgt die ausschließlichen Nutzungsrechte aller der von ihr im Rahmen dieses Auftrags geschaffenen Ideen und Arbeiten auf die Kunding/ den Kunden ausschließlich für den im Angebot oder in der Auftragsbestätigung genannten Verwendungszweck.
- Will der/die Auftraggeber*in abgelehnte oder nicht ausgeführte Entwürfe oder Ideen nutzen, die eine geistige Schöpfung der Illustratorin oder der von ihm beauftragten Dritten darstellt außerhalb des Auftrags, so ist eine gesonderte Honorarabsprache zu treffen.
- Jede andere oder über den ursprünglich vereinbarten Umfang hinaus gehende Nutzung ist nur aufgrund einer besonderen schriftlichen Nutzungsrechts Einräumung sowie gegen Zahlung einer dem Umfang der Mehrnutzung im Verhältnis zum Entgelt der ursprünglichen Nutzung entsprechenden Vergütung zulässig. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf der Einwilligung der Illustratorin. Über den Umfang der Nutzung steht der Illustratorin ein Auskunftsanspruch zu. Vorschläge oder Vorgaben der Auftraggeberin/ des Auftraggebers sowie sonstige Mitarbeit begründen kein Miturheberrecht der Auftraggeberin/ des Auftraggebers. Rechte an den Leistungen des Illustrators, insbesondere Nutzungsrechte gehen erst mit vollständiger Zahlung der gesamten den Auftrag betreffenden Vergütung der Illustratorin auf den/die Auftraggeber*in über.
- Die Illustrator*in hat das Recht, seine Arbeit zu signieren und auf den Vervielfältigungsstücken als Urheberin genannt zu werden. Bei der digitalen Erfassung der Werke muss der Name der Illustratorin mit den Bilddaten elektronisch verknüpft werden. Der/Die Auftraggeber*in ist nicht berechtigt, die Leistungen (weder die Originale oder digitale Dateien noch Reproduktionen) in Teilen oder als Ganzes zu bearbeiten oder sonst zu verändern und/oder bearbeiten oder verändern zu lassen, es sei denn, dies ist ausdrücklich Gegenstand der vereinbarten Rechteeinräumung. Diese zusätzliche Rechteeinräumung ist in jedem Fall gesondert zu vergüten.
- Zur Aufbewahrung ist die Illustratorin danach nicht verpflichtet. Die Illustratorin ist insbesondere nicht verpflichtet, Arbeitsdateien, die im Computer erstellt wurden, einschließlich des Quell-Codes, aufzubewahren und/oder an den/die Auftraggeber*in herauszugeben. Wünscht der/die Auftraggeber*in die Aufbewahrung und/oder Herausgabe von Dateien, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.
- Bei einer Verletzung der Nutzungs-, Bearbeitungs- oder Namensnennungsrechte ist die Illustratorin berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe der dreifachen vereinbarten Grundvergütung zu verlangen. Das Recht, neben der Vertragsstrafe Schadensersatzansprüche, Geldentschädigungsansprüche oder sonstige Rechte geltend zu machen, bleibt unberührt.
- Alle von ihr erbrachten Leistungen dürfen uneingeschränkt von der Illustratorin zum Zwecke der Eigenwerbung genutzt werden, es sei denn, dass ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden ist.
- Das Urheberrecht an Seminarunterlagen und sonstigen Unterlagen und Materialien gebührt allein der Illustratorin. Der/Die Auftraggeber*in und die Teilnehmer*innen haben nicht das Recht, diese Unterlagen ganz oder auszugsweise ohne schriftliche Genehmigung von der Illustratorin zu reproduzieren, in Speichermedien aufzunehmen oder in irgendeiner Form zu verbreiten. Auch ein Ton- oder Videomitschnitt des Seminars ist ohne schriftliche Genehmigung von der Illustratorin nicht gestattet.
- Digitalisierung
- Im Fall einer durch die Illustratorin organisierte Digitalisierung kommt der/die Auftraggeber*in in vollem Umfang für die Verpackungs-, Versand- sowie Digitalisierungskosten auf, zuzüglich entstehenden Mehraufwand je Stunde.
- Sofern das Original vom Veranstaltungsort nicht direkt via Kurier sondern durch die Illustratorin zu transportieren ist trägt die Kosten und Verantwortung hierfür der/die Auftraggeber*in.
- Fremdleistungen
Fremdleistungen, die Teil des Angebots sind erfolgen auf die Verantwortung des Drittanbieters hin:
- Digitalisierung: Versand, Schäden bei Handling
- Falls Anlieferung der Infrastruktur gesondert vereinbart durch die Illustratorin organisiert ist: pünktliche Lieferung, Unversehrte Ware
- und dergleichen
- Digitale Nachbearbeitung bedeutet das Fotografieren und Aufbereiten der Bilder für Druck oder Web. Änderungen der digitalen Version können hinterher nach Absprache und erneuter Verhandlung durchgeführt werden
- Mängelgewährleistung, Haftung
- Bei der künstlerischen Umsetzung des ihm erteilten Auftrages genießt die Illustratorin Gestaltungsfreiheit. Trifft sein Werk nicht den Geschmack der Auftraggeberin/ des Auftraggebers oder entspricht sein Stil nicht den Vorstellungen der Auftraggeberin/ des Auftraggebers, so begründet dies allein keinen Mangel seiner Leistungen. Graphic Recording erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, ist lediglich ein subjektives, situatives und emotionales Protokoll und keine vollständige graphische Übersetzung. Dem Veranstalter ist dies bewusst. Die Illustrationen werden im Stil der Illustratorin durchgeführt. Dem/Der Auftraggeber*in sind Stil und Ausführung bekannt. Die Gewährleistungsrechte der Auftraggeberin/ des Auftraggebers setzen voraus, dass diese*r die von der Illustratorin gelieferten Arbeiten und Leistungen unverzüglich nach Erhalt, in jedem Fall aber vor einer Weiterverarbeitung, überprüft und Mängel unverzüglich nach Entdeckung gerügt hat. Geringfügige farbliche Abweichungen der Druckergebnisse von Bildschirmdarstellung oder Computerausdruck sind technisch bedingt und stellen insoweit keinen Mangel dar. Die Illustratorin übernimmt keinerlei Garantie für die Lichtechtheit der verwendeten Farben bei direkter Sonneneinstrahlung.
- Soweit ein von der Illustratorin zu vertretener Mangel vorliegt, ist er zunächst zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Zeit berechtigt. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der/die Auftraggeber*in nach erfolglosem Ablauf einer von ihr zur Nacherfüllung bestimmten angemessenen Frist nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, oder eine entsprechende Herabsetzung der Vergütung (Minderung) zu verlangen. Eine Nacherfüllung ist fehlgeschlagen, wenn der Mangel auch nach dem zweiten Nacherfüllungsversuch noch nicht beseitigt ist.
- Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrübergang. Die Frist ist eine Verjährungsfrist und gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mängelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus Delikt geltend gemacht werden; für diese gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.
- Auf Schadensersatz haftet die Illustratorin – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für den Fall des Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich des Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit seiner Vertreter*innen oder Erfüllungsgehilfen. Soweit sie den Vertrag nicht vorsätzlich verletzt hat, ist die Schadensersatzhaftung auf den voraussehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Von dieser Haftungsbeschränkung ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Auftraggebers sowie Schäden auf Grund von Verletzungen der Kardinalpflichten der Illustratorin.
- Soweit die Illustratorin Dienstleistungen Dritter (z.B. Fotografen, Service-Provider) lediglich an den/die Auftraggeber*in durchreicht, beschränkt sich seine Haftung auf das Auswahlverschulden. Eine Haftung für Computerviren wird ausgeschlossen,sofern die Illustratorin nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig handelt.
- Der/Die Auftraggeber*in übernimmt die Verpflichtung zur Überprüfung der rechtlichen Zulässigkeit der von der Illustratorin erbrachten Leistungen. Verletzen die Leistungen der Illustratorin die Rechte Dritter oder sind sie sonst rechtswidrig, weil sie auf rechtswidrigen Vorgaben und/oder Vorlagen der Auftraggeberin/ des Auftraggebers beruhen, so haftet im Innenverhältnis allein der/die Auftraggeber*in. Er hat der Illustratorin sämtlichen daraus resultierenden Schaden, einschließlich der angemessenen Kosten einer Rechtsverteidigung, zu ersetzen und ihn von allen Ansprüchen Dritter freizuhalten. Die Illustratorin wird jedoch den/die Auftraggeber*in auf mit ihren Leistungen verbundene Rechtsverletzungen hinweisen, sobald er von diesen positive Kenntnis erlangt. Insbesondere gilt diese Haftungsregelung für Sachaussagen oder sonstige Beistellungen, die der Illustratorin von der Auftraggeberin/ dem Auftraggeber vorgegeben oder sonst überlassen werden; im gleichen Maße haftet der/die Auftraggeber*in dafür, dass sämtliche Nutzungs- und Verwertungsrechte sowie gegebenenfalls sonstige erforderliche Rechte an den von ihm zugelieferten Materialien in erforderlichem Umfang vorliegen.
- Soweit die Schadensersatzhaftung der Illustratorin nach dem Vorangegangenen ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer*innen, freien Mitarbeiter*innen, Vertreter*innen und Erfüllungsgehilfen.
- Salvatorische Klausel
- Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so werden die übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Regelung treten, die im Rahmen des rechtlich Zulässigen dem Willen und Interesse beider Parteien am nächsten kommt.
- Anzuwendendes Recht
- Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und dem Illustrator ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden.
- Erfüllungsort und Gerichtsstand
- Erfüllungsort ist der jeweilige Ort der Durchführung. Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar zwischen der Illustratorin und Auftraggeber*in ergebenden Streitigkeiten wird das für den Geschäftssitz der Illustratorin in Rostock örtlich zuständige Gericht vereinbart.